Weekly, KW15
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Ein freundliches Bonjour aus der rethink-Redaktion.
Da unser Autor gerade in “la République” weilt, da Ostersonntag und da Eiersuche, folgt hier das Weekly der Woche, kurz und schmerzlos:
Revision des Sexualstrafrecht: Ablehnungs- statt Zustimmungslösung geplant.
Zurzeit wird in Bundesbern das Sexualstrafrecht überarbeitet. Die Rechtskommission des Ständerats schlägt dem Parlament eine Ausweitung des Vergewaltigungs-Strafbestands vor. Neu soll wegen Vergewaltigung bestraft werden, wer gegen den Willen des Opfers handelt, auch wenn keine Nötigung des Opfers durch Gewalt oder Drohung vorliegt.
Künftig soll also eine Täterin oder ein Täter auch dann wegen Vergewaltigung bestraft werden können, wenn er oder sie das Opfer nicht nötigt, sei es durch Gewalt, Drohung oder psychischen Druck. Es genügt, dass der Täter oder die Täterin vorsätzlich den verbal oder nonverbal geäusserten Willen des Opfers missachtet.
Die Kommission empfiehlt somit die “Nein-heisst-Nein”-Lösung gesetzlich umzusetzen. Eine andere Möglichkeit, die etwa in Schweden eingeführt wurde, ist die “Ja-heisst-Ja”-Lösung. Bei dieser - auch Konsenslösung genannt - sollen sexuelle Handlungen, namentlich Geschlechtsverkehr, ohne explizite Zustimmung als Vergewaltigung bestraft werden.
Der Bundesrat schliesst sich der Empfehlung der Rechtskommission des Ständerats an und befürwortet ebenfalls die “Nein-heisst-Nein”-Lösung.
Hintergrund:
Am Tag vor der Medienmitteilung vom Bundesrat, veröffentlichte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International Schweiz eine repräsentative Studie zu diesem Thema. Das Ergebnis: 45 Prozent der Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner halten das Zustimmungsprinzip “Nur-Ja-heisst-Ja” für die beste Lösung, um Betroffene vor sexualisierter Gewalt zu schützen.
Bei Frauen, Jungen und queeren Menschen, die auch objektiv am stärksten von sexualisierter Gewalt betroffen sind, ist die Unterstützung für die Reform besonders hoch.
Laut dem Forschungsinstitut GFS Bern, das die Studie durchgeführt hat, gibt die grosse Mehrheit der Befragten an, sich bei den Themen Beziehung und Sexualität rücksichtsvoll zu verhalten. Es werde aktiv sichergestellt, dass das Gegenüber mit sexuellen Handlungen einverstanden sei. Aber: «Die Studie macht jedoch immer wieder Gruppen ersichtlich, deren Antworten auf problematisches Verhalten und Einstellungen hinweisen».
Was jetzt passiert:
Die ausgearbeitete Gesetzesvorlage wird als Nächstes in der kleinen Kammer diskutiert und allenfalls angepasst, bevor sie zur Bearbeitung an den Nationalrat weitergeleitet wird.
Unabhängig ob Ablehnungs- oder Konsenslösung. Die Revision des Sexualstrafrechts bringt zumindest bereits eine Verbesserung: Neu sollen auch männliche Opfer unter diesem Tatbestand erfasst werden. Bis heute können Männer aus juristischer Sicht nicht vergewaltigt werden. Das Sexualstrafrecht definiert den Tatbestand einer Vergewaltigung bisher nur bei weiblichen Personen.
Der Zug muss weiter, koste es was es wolle.
Der deutsch-französische Fernsehsender ARTE begleitete in der Ukraine Lok- und Zugpersonal bei ihrer Arbeit. Täglich verkehren Züge zwischen den grössten Städten des Landes. In die eine Richtung werden Frauen, Kinder und ältere Menschen evakuiert, in die andere Richtung fahren Männer, die ihre Armee unterstützen wollen. Und dazwischen die mittlerweile nur noch rund 60’000 Beschäftigten der Eisenbahn, die wissen: Ohne sie läuft es nicht.
Eine Reportage über das drittgrösste Bahnnetz in Europa - im Kriegszustand: hier ansehen.
Redaktionsschluss: 16.04.2022
Weekly 15/2022
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