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OECD-Mindeststeuer

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Grosse international tätige Unternehmen sollen in der Schweiz und 140 anderen Staaten mindestens 15% Steuern bezahlen. Um eine solche Mindestbesteuerung gesetzlich zu ermöglichen, ist eine Änderung der Bundesverfassung nötig.
Darum stimmt das Schweizer Stimmvolk am 18. Juni darüber ab.


Die 20 grössten Industriestaaten (G20) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wollen zusammen mit 138 Staaten, dass Grosskonzerne mit 15 Prozent besteuert werden. Ziel ist eine weltweite Steuergerechtigkeit. Erhebt ein Land weniger als die 15%, erhalten andere Staaten die Möglichkeit, die Steuern bei sich einzuziehen. Betroffen sind internationale Konzerne mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro.


Was sich ändert:

Bisher ist es möglich, dass multinational tätige Konzerne ihre Einkünfte durch legale Gewinnverschiebung in Steueroasen tief oder gar nicht versteuern müssen. Mit der Mindeststeuer will die OECD, bei der auch die Schweiz Mitglied ist, den internationalen Steuerwettbewerb bekämpfen. 

Um die OECD-Mindeststeuer einzuführen, muss die Schweizer Verfassung angepasst werden. Der Bund soll mit einer “Ergänzungssteuer” in die Steuerhoheit der Kantone eingreifen können. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer stehen zu 75 Prozent jenen Kantonen zu, in denen die Konzerne ihre Steuern bezahlen. Namentlich sind das vorwiegend Zug, Basel-Stadt und Genf. Damit sollen die Einnahmen gezielt dort eingesetzt werden, wo die Standortattraktivität durch die höheren Steuern leidet. Die Kantone entscheiden selbständig über die Verwendung ihrer Einnahmen, sie müssen aber die Gemeinden berücksichtigen. 

Die restlichen 25 Prozent der Einnahmen stehen dem Bund zu. Er verwendet einen Teil der Mittel zur schweizweiten Förderung der Standortattraktivität für Unternehmen. 

Laut einer Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) sind in der Schweiz wenige Hundert schweizerische und wenige Tausend ausländische Konzerne direkt von der OECD/G20-Reform betroffen. Die meisten Unternehmen in der Schweiz sind von der Reform nicht betroffen und werden wie bisher besteuert.

Heute ist es in allen Kantonen möglich, dass Unternehmen weniger als 15% Steuern bezahlen. Wie sich die Einführung der Mindeststeuer auf die Einnahmen von Gemeinden, Kantonen und Bund auswirkt, ist schwer abzuschätzen. Die Steuerverwaltung schätzt die Einnahmen aus der Steuer im ersten Jahr auf 1 bis 2.5 Milliarden Franken. In Zukunft besteht die Möglichkeit, dass Einnahmen auch zurückgehen, weil sich die Unternehmen anpassen und beispielsweise weniger investieren, da die Schweiz steuerlich weniger attraktiv ist. Doch auch mit einer Steuer von 15% ist die Schweiz noch eines der attraktivsten Länder. In den USA etwa ist eine Konzernsteuer von 21% fällig, in Frankreich 25%. 

Zusätzlich biete die Schweiz auch andere Vorteile, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Etwa politische Stabilität, Rechtssicherheit oder qualifizierte Arbeitskräfte würden für den Standort Schweiz sprechen.

Die Mindestbesteuerung wollen Bundesrat und Parlament bereits 2024 einführen können. Damit zieht die Schweiz mit den EU-Staaten und Kanada, Japan und Grossbritannien gleich, die ebenfalls eine Einführung ab 2024 anstreben.

Wer dagegen ist:

Die SP hat die Nein-Parole beschlossen, die Grünen legen sich nicht fest und geben darum eine Stimmfreigabe heraus. Sie empfehlen ihren Mitgliedern also weder ein Ja noch ein Nein.
Bei beiden Parteien gibt es auf kantonaler Ebene unterschiedliche Meinungen. Auch Alliance Sud, ein Zusammenschluss für internationale Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik, mit Mitgliedsorganisationen wie Helvetas, Caritas und Terre des hommes, spricht sich gegen die Vorlage aus.

Argumente der Gegnerinnen:

Im Grundsatz sprechen sich alle Parteien für die Einführung der Mindeststeuer aus.

Für die Sozialdemokratische Partei ist der Verteilschlüssel der Einnahmen zwischen Kantone und Bund der Grund, warum sie die Nein-Parole beschlossen hat. Die bisherigen Firmenmagnete wie Zug und Basel würden 40% des gesamten Kantons-Kuchens einstreichen. Damit würde sich der Steuerwettbewerb innerhalb der Kantone noch weiter verschärfen. Das Geld sollte besser zum Bund fliessen und in Infrastrukturen investiert werden, beziehungsweise den Menschen zukommen, so das Argument. Aus diesem Grund beschlossen auch die Grünen Stimmfreigabe. 

Wer dafür ist:

Für ein Ja sprechen sich neben Bundesrat und Parlament auch die Parteien SVP, FDP, EVP, Mitte und GLP aus. Gleichzeitig sind auch die Kantone, Economiesuisse und der Gewerbeverband für die Einführung der Mindeststeuer.

Argumente der Befürworterinnen:

Die Anpassung sei im Kern unumgänglich, darum sollen zumindest die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben, so der Tenor auf der Ja-Seite. Wenn die Schweiz die von der OECD beschlossenen Regeln nicht übernimmt, dürfen andere Länder die Besteuerung vornehmen, indem sie die Differenz zu den 15 Prozent als Steuer erheben. Damit würde Steuergeld ins Ausland abfliessen, so das Argument.

Abstimmungsfrage:

Das steht auf dem Abstimmungszettel: Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmehnsgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternemensgruppen) annehmen?

Das bedeutet es: Willst Du, dass internationale Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro in der Schweiz mindestens 15% Steuern zahlen?


PS: Egal welcher Meinung du bist, nutze dein Stimmrecht und geh’ an die Urne.

PPS: Auch wenn man einen Brief öffnen und wieder abschicken muss, oder am Sonntag ins Abstimmungslokal gehen muss, nicht jede*r auf dieser Welt kann so viel mitbestimmen wie wir. Also sollten wir uns auch einen Tritt in den Arsch geben und es ernst nehmen.


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