rethink

View Original

Änderung der Verrechnungsteuer

Der Bundesrat und Parlament wollen die Verrechnungssteuer abschaffen und damit die Schweizer Wirtschaft stärken. Die Gegner der Vorlage befürchten eine höhere Steuerkriminalität und dadurch Steuerausfällen. Gegen die Änderung des Bundesgesetzes wurde das Referendum ergriffen, deshalb stimmt das Schweizer Stimmvolk am 25. September darüber ab.


Will ein Unternehmen - aber auch der Bund oder Kantone - Geld aufnehmen, geben sie beispielsweise Obligationen heraus. Wer eine Obligation erwirbt und damit Geld ausleiht, erhält als Gegenleistung in der Regel einen Zins. Auf diesen Zins aus inländischen Obligationen erhebt der Bund die Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Das Unternehmen, das den Zins ausgibt, ist dazu verpflichtet, die 35% einzubehalten und direkt an die Steuerverwaltung abzuführen.

Die Steuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung; wird das Einkommen korrekt versteuert, erhalten die Steuerpflichtigen die Verrechnungssteuer zurück. Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten die Verrechnungssteuer automatisch zurück, wenn sie den Zins in der Steuererklärung korrekt angeben. Wohnt die Anlegerin oder der Anleger im Ausland, kann sie oder er teilweise nur einen Teil oder gar nichts von der Verrechnungssteuer zurückfordern.

Da viele Länder eine Verrechnungssteuer nicht kennen, ist die Abwicklung mit Aufwand verbunden. Ausserdem ist es für ausländische Anleger:innen nicht interessant, Obligationen von Schweizer Firmen zu erwerben. Somit geben auch viele Schweizer Unternehmen ihre Obligationen vorwiegend im Ausland aus. Die Verrechnungssteuer wird so vermieden.


Was sich ändert:

Bundesrat und Parlament wollen den Schweizer Obligationenmarkt stärken und Unternehmen dazu bringen, ihre Obligationen in der Schweiz auszugeben. Die Steuer soll für neu herausgegebene und gekaufte Obligationen abgeschafft werden, bei bestehenden Obligationen sollen die Zinsen weiterhin mit der Verrechnungssteuer belastet werden.

Wer dagegen ist:

Gegen die Vorlage sind die Gewerkschaften, die Parteien SP und Grüne sowie ein unabhängiges Komitee aus Unternehmer:innen und KMU’s.

Argumente der Gegnerinnen:

Geht es nach der Gegenseite, bringt die Abschaffung der Verrechnungssteuer neue Privilegien den Konzernen und Grossanleger:innen. Die Vorlage bringe den KMU, Gewerbe und Mittelstand nichts. Das Referendumskomitee, bestehend aus SP-Politiker:innen, kritisiert, dass die Steuer für die Sparkonti der Bevölkerung bestehen bleibe, aber für “Obligationen-Grossanleger, dubiose Vermögensverwalter und Oligarchen” abgeschafft werden solle. Damit entfalle der Anreiz, bei den Steuern nicht zu betrügen. Die Abschaffung der Steuer reisse ohne Not ein Loch in die Bundeskasse, das am Ende der Mittelstand und das Gewerbe stopfen müsse. Mit der Vorlage würden nach Schätzung vom Bund jährliche Steuerausfälle von 600 bis 800 Millionen Franken entstehen. Ein Teil davon fliesse direkt ins Ausland ab.


Wer dafür ist:

Neben Bundesrat und Parlament setzen sich auch Wirtschaftsverbände und der Schweizerische Bauernverband für die Reform der Verrechnungsteuer ein. Von Seiten Parteien befürworten die SVP, FDP, Die Mitte und GLP die Vorlage.

Argumente der Befürworterinnen:

Die Verrechnungssteuer auf Obligationen schade der Schweiz, weil sie kompliziert und aufwendig sei. In der Schweiz habe der Wert der neu ausgegebenen Obligationen seit 2010 um rund 20 Prozent abgenommen. Arbeitsplätze in der Schweiz seien verschwunden. Die Vorlage bringe Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zurück. Nach Zahlen der Eidgenössischen Finanzverwaltung würden alleine Bund, Kantone und Gemeinden bis zu 200 Millionen Franken pro Jahr an Zinskosten sparen können. Es käme nicht wie behauptet zu Steuerausfällen, sondern schon nach fünf Jahren zu Mehreinnahmen von 350 Millionen Franken.


PS: Egal welcher Meinung du bist, nutze dein Stimmrecht und geh’ an die Urne.

PPS: Auch wenn man einen Brief öffnen und wieder abschicken muss, oder am Sonntag ins Abstimmungslokal gehen muss, nicht jede*r auf dieser Welt kann so viel mitbestimmen wie wir. Also sollten wir uns auch einen Tritt in den Arsch geben und es ernst nehmen.


© rethink-blog 2022

Mit Informationen von:
admin.ch
zukunft-sichern.ch
verrechnungssteuer-vorlage-nein.ch