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Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten

Unsere Sozialversicherungen funktionieren gut. In den meisten Fällen kann mit Gesprächen oder einem Arztzeugnis nachgewiesen werden, ob eine Person Anspruch auf Leistungen der Versicherung hat. In einzelnen Fällen ist dies aber nicht so einfach möglich. Nötig sind dann als letztes Mittel verdeckte Beobachtungen, sogenannte Observationen. Mit dieser Änderung des Bundesgesetzes erhalten die Sozialversicherungen dafür die rechtliche Grundlage, aber auch die notwendigen Grenzen.

Die dritte Vorlage, über die wir am 25. November 2018 abstimmen, ist keine Volksabstimmung, sondern eine Änderung des Gesetzes, gegen die das Referendum ergriffen wurde.
2016 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass für Beobachtungen durch die Unfallversicherung SUVA die gesetzliche Grundlage fehlt. 2017 fällte das Bundesgericht in Lausanne den Entscheid, dass auch den Beobachtungen durch die Invalidenversicherung (IV) die rechtliche Grundlage fehlt. Seither werden durch die SUVA und IV keine Versicherten mehr überwacht. Dies will das Parlament ändern und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) entsprechend anpassen. Nun hat ein Komitee das Referendum gegen diese Gesetzesänderung ergriffen, was dazu führt, dass wir nächsten Sonntag darüber abstimmen können.

Was sich ändert

Die Invaliden- und Unfallversicherungen dürfen in Grenzfällen Beobachtungen an den Versicherten durchführen und diese observieren lassen.
Dabei ist gesetzlich genau geregelt, welche Mittel und in welchem Zeitraum zum Einsatz kommen dürfen. Sogenannte Sozialdetektive dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Bezug von Versicherungsleistungen vorliegen und der Sachverhalt nicht mit anderen Mitteln oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand geklärt werden kann. Ausserdem dürfen Observationen nur von Mitarbeitern der Versicherung mit Direktionsfunktion veranlasst werden.
Eine Observation darf sich über ein halbes Jahr, in begründeten Fällen über maximal 1 Jahr erstrecken. Die versicherten Personen dürfen dabei maximal 30 Tage beobachtet werden. Die Personen dürfen auch nur an frei zugänglichen Orten observiert werden, dabei dürfen keine Drohnen oder Leitern zum Einsatz kommen.

Im Vergleich dazu die Möglichkeiten der Überwachung mit Polizei und Nachrichtendienst:

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates

Wer dafür ist

Das Parlament und der Bundesrat, da sie schliesslich auch die Gesetzesänderung vornehmen wollen.
Vorallem auf bürgerlicher Seite des Parlaments finden sich die Befürworter, wie zum Beispiel bei der SVP, CVP, BDP, und der FDP.

Argumente der Befürworter

Die Befürworter plädieren für eine ehrlichere Schweiz, in der dank dem Verhindern von Versicherungsmissbrauch Geld gespart werden kann. Sie argumentieren weiter, dass diese Änderung im Bundesgesetz nur eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage ist und bereits Observationen vor 2016 in der Schweiz durchgeführt wurden.

Wer dagegen ist

Auf der linken Seite des Spektrums finden wir die Gegner der Gesetzesänderung, unteranderem die SP, Grünliberalen, und die Grünen.

Argumente der Gegner

Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, würden entwürdigt und entwertet. Die Schweiz leide unter einem “Klima der sozialen Kälte”. Während Steuerbetrügerinnen und -betrüger in der Strafverfolgung mit Samthandschuhen angefasst würden, finde eine Kriminalisierung aller Versicherten statt.
Das Gesetz sei umso gefährlicher, als die Versicherungsdetektive mehr Kompetenzen erhielten als die Polizei. Nur in Ausnahmefällen müsse der Richter über eine Observation entscheiden. Es sei zwar wichtig, Missbrauch zu bekämpfen, aber dafür sei die Polizei zuständig.


Mit Informationen von:
easyvote.ch
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sp-ps.ch
nzz.ch
cvp.ch

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