Weekly, KW21

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Guten Abend aus der rethink-Redaktion.

Nach einem langem Wochenende (hoffe zumindest Du hattest eines), holen wir dich zuverlässig wie immer auf den Boden der Tatsachen zurück und präsentieren die wichtigsten Ereignisse der Woche:


Deutsches Gericht untersagt Bundeswehr-Kommandeurin freies Auftreten auf Tinder.

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht entschied am Donnerstag über einen Verweis, der im Sommer 2019 gegen eine Soldatin ausgesprochen wurde, und gegen den diese Einspruch erhoben hatte. In dem Fall ging es um die Kommandeurin Anastasia Biefang, die in einer Tinder-Anzeige mit den Worten geworben hatte: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Das ging der Bundeswehr zu weit, ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis.

Bereits das Truppendienstgericht in der Vorinstanz hatte den Verweis bestätigt. Es sah einen Verstoss gegen die Pflicht von Soldatinnen und Soldaten auch ausserhalb des Dienstes “ordnungsgemäss” aufzutreten.

Hintergrund: 

Die weit über die Truppe hinaus bekannte Oberstleutnantin Anastasia Biefang, mit deren Diversitätsengagement sich auch die Bundeswehr gerne schmückt, präsentierte auf Tinder "in sitzender Pose mit erkennbaren Gesichtszügen und unter Verwendung ihres tatsächlichen Vornamens". Unter ihrem Profilbild hieß es: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome."

Wohlgemerkt: Das harmlose Profil der Soldatin enthielt keinerlei Bezug zur Bundeswehr. Dass sie Angehörige der Streitkräfte oder Vorgesetzte ist, konnte nur erkennen, wer die Dating-Plattform als registrierter Nutzer besuchte und sie darüber hinaus entweder persönlich oder aus den Medien kannte. Nachdem dieser Sachverhalt aus dem dienstlichen Umfeld von Anastasia Biefang ihrem Disziplinarvorgesetzten angezeigt wurde, verhängte dieser gegen sie die mildeste Disziplinarmaßnahme, einen einfachen Verweis.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Donnerstag in Leipzig nun, “dass eine Soldatin in der besonders hervorgehobenen dienstlichen Stellung einer Bataillonskommandeurin mit Personalverantwortung für ca. 1’000 Personen bei der Wahl der verwendeten Worte und Bilder im Internet Rücksicht auf ihre berufliche Stellung nimmt". 

Sie müsse daher "Formulierungen vermeiden, die den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität erwecken". Die Worte "offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome" erweckten "auch aus der Sicht eines verständigen Betrachters Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität", weswegen dies nach Auffassung des Gerichts mit einem einfachen Verweis geahndet werden durfte.

Was jetzt passiert:

Bereits vor Urteilsverkündung kritisierten Bundeswehr-Soldat:innen in den sozialen Medien das Vorgehen gegen Bifang. Das Urteil wurde dann auch aus der Politik kommentiert:  „Klar ist, Dienstvorschriften dürfen nicht so stark in das Privatleben eingreifen, wie das hier der Fall war“, sagte die verteidigungs­politische Sprecherin der Grünen-Bundestags­fraktion, Sara Nanni, dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Likes für rechtsextreme Inhalte sollten ein Problem sein, die Tatsache, dass man eine offene Ehe lebt und auf einem Datingportal unterwegs ist, nicht. Das ist die falsche Moralvorstellung aus den 50er-Jahren, die wir dachten überwunden zu haben.“

Anastasia Bifang selbst ist überrascht und enttäuscht. Sie hatte damit gerechnet, dass das Gericht erkennt, dass “der Dienstherr nicht so tief in mein Privatleben eingreifen darf. Alles, was ich auf der Datingplattform gemacht habe, war ausserhalb des Dienstes und ohne Bezug zum Dienst.” 

„In Zukunft werde ich wohl meine Profile durch meine Vorgesetzen prüfen lassen, ob das rechtmäßig ist.“ Biefang, die den Rang einer Oberstleutnantin hat, ist inzwischen Referatsleiterin im Kommando Cyber- und Informationsraum in Bonn.

Schon unmittelbar nach der Urteilsverkündung liess sich in den sozialen Netzwerken ein chilling effect beobachten, als Soldatinnen und Soldaten jedweder Orientierung hektisch begannen ihre Profile zu anonymisieren oder zumindest jeden Bezug zur Bundeswehr zu entfernen sowie Tweets und Postings zu löschen, bei denen sie nun eine disziplinare Ahndung befürchten. Diese Entwicklung lässt sich schwer mit dem Leitbild der "Inneren Führung" der Bundeswehr vom Soldaten als "Staatsbürger in Uniform" in Einklang bringen, der fest in die Gesellschaft integriert ist und für den die Grundrechte prinzipiell wie für alle anderen auch gelten.

Xinjiang Police Files: Chinas Terror gegen Uigurische Minderheit.

Am Dienstag wurde eine internationale Recherche über schwere Menschenrechtsverletzungen in der autonomen Region Xinjiang im Nordwesten Chinas veröffentlicht. Die “Xinjiang Police Files” umfassen Tausende Fotos aus Umerziehungslagern in der Region, geheime Reden, Internierungslisten und interne Anweisungen wie Schiessbefehle. Die Berichte zeugen von massiver Gewalt gegen die dort eingesperrten Menschen, hauptsächlich Angehörige der muslimischen Minderheit der Uiguren.

Hintergrund:
Die Unterlagen wurden dem deutschen Anthropologen Adrian Zenz anonym zugespielt. Ausgewertet wurden sie von 14 Medienhäusern aus aller Welt, darunter der «Spiegel» und der Bayerische Rundfunk. Nach Angaben des Forschers Zenz stammen die Dateien von Computersystemen des Büros für Öffentliche Sicherheit in den Regierungsbezirken Ili und Kashgar in der autonomen Region Xinjiang.

Die Unterlagen – tausende Fotos und offizielle Reden – bieten einen seltenen Einblick in die Umerziehungslager und die Behandlung von Uiguren und anderen Minderheiten sowie die harte Linie der chinesischen Herrschaft. Die Informationen widersprechen den offiziellen chinesischen Äusserungen, dass es sich bei den Lagern um «Fortbildungseinrichtungen» handele, die freiwillig besucht würden. Es handelt sich um Zeugnisse, die massive Gewaltanwendung des Personals gegen Menschen zeigen.

Was jetzt passiert:

Menschenrechtsorganisationen und Politiker:innen reagierten schockiert. Im Europaparlament spricht man von harten, diplomatischen Konsequenzen für China. Die UNO-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet verbrachte die letzten Tage auf einer Reise in China. Dabei besuchte sie unter anderemdie Städte Kashgar und Ürümqi in der Region Xinjiang, wo nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen Hunderttausende Uiguren und Mitglieder anderer Minderheiten in Umerziehungslager gesteckt worden sind. 

Bei der Abschlusskonferenz hatte Bachelet Kritik an China grösstenteils ausgelassen. Sie habe die chinesische Regierung aufgefordert, ihre Massnahmen zur Terrrorismusbekämpfung zu überprüfen, damit diese internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen, sagte sie. Direkte Kritik äusserte sie nicht.

Ein schon seit Monaten mit Spannung erwarteter Bericht ihres Büros über Xinjiang wurde bislang nicht veröffentlicht. Beobachter:innen vermuten hinter der Verzögerung Druck aus China, das eine Bekanntgabe vor den Olympischen Spielen in Peking oder Bachelets Besuch verhindern wollte, wie es hiess.

Die Lage in der Ukraine.

Oxana Matiychuk schreibt regelmässig für die Süddeutsche Zeitung ihr “Ukrainisches Tagebuch”. Sie gehört zu den Menschen, die ihr Land nicht verlassen. Ihre Mutter sei zu alt, um zu fliehen, ausserdem wolle sie ihr Land auch nicht allein lassen. 

Die Artikel von Oxana Matiychuk kannst du hier lesen.


Redaktionsschluss: 14:40
Weekly 21/2022

Headerbild von Milad Fakurian via Unsplash

© rethink-blog 2022

Oli Wingeier

Oli, findet alles Neue spannend und erstmal gut, ausser die neuen Rechten. Duscht jeden Morgen zu lange, besitzt mehr als tausend Notizbücher und zu viele Gedanken (oder umgekehrt).
Für rethink wühlt er sich jede Woche durch etliche Nachrichten und kreiert dann daraus eine Zusammenfassung der wichtigsten News. Zu lesen und hören als “Weekly”

https://instagram.com/oli.wingeier
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