Revision des Schweizer Waffenrecht
Am 19. Mai erhält das Schweizer Stimmvolk die Möglichkeit, über die Anpassung des Waffenrechts an die neue EU-Richtlinie abzustimmen. Der Bundesrat rät dabei dringlich zu einer Annahme. Wieso erklären wir hier:
Es war die erste Pressekonferenz, die Bundesrätin Karin Keller-Sutter als neue Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements gab. Und es war eine Pressekonferenz, in der Keller-Sutter auch gleich zeigte, dass sie sich in ihrer Rolle zurechtgefunden hat. Ruhig, magistral und vor allem bestimmt erklärte sie der versammelten Presse, um was es in der Teilrevision des Schweizer Waffenrechts geht und welche Folgen ein allfälliges Nein an der Urne haben könnte.
Was die Revision ändert
Nach den Terroranschlägen im Jahr 2015 hat die Europäische Union ihr Waffenrecht angepasst und verschärft. Da die Schweiz Mitglied in den Schengen- und Dublin-Staaten ist, muss sie diese Änderungen ebenfalls umsetzen. Gegen die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen.
Mit dem Ja zum Eintritt in den Schengenraum im Jahr zu 2005 hat das Schweizer Stimmvolk ja gesagt, zu einfacherem Handel und Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Es kam zu einem Grenzabbau und vereinfachten Grenzübertritt, ob für Ferien oder arbeitsbedingt. Mit dem Ja beschloss die Schweiz aber auch, Änderungen, die diese Abkommen betreffen, umzusetzen. Die Anpassung des Schweizer Waffenrechts ist nun eine davon. Wird diese nicht angenommen, wird die Schweiz sowohl aus dem Schengen- wie auch dem Dublinabkommen ausgeschlossen.
Die Schweizer Schiesstradition ist bekannt. Die wird mit der Annahme der Revision auch nicht abgesprochen.
Neu sieht das Gesetz eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert, etwa darüber, wem der Erwerb einer Waffe aus Sicherheitsgründen verweigert wurde. Vorgesehen sind auch Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen mit einem grossen Magazin. Mit solchen Waffen kann ohne Nachladen eine grosse Anzahl von Schüssen abgegeben werden.
Der Bundesrat hebt hervor, dass die Revision des Waffenrechts kein Diktat der EU sei, wie die Gegner argumentieren. Im Gegenteil: Da die Schweiz ein Mitgliedstaat im Schengenabkommen ist, konnte sie bei der Ausarbeitung der neuen Richtlinie mitreden und so wichtige Punkte wie im Bereich der Sturmgewehre Ausnahmen erreichen.
Wer dafür ist
Der Nationalrat stimmte mit 120 Stimmen für die Revision, ebenso der Ständerat mit 34 Stimmen. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls, die Änderung anzunehmen. Auf Seiten der Parteien haben bis jetzt folgende die Ja-Parole gefasst: EVP, CVP, FDP, BDP, GLP und die Juso. Ausserdem setzen sich Wirtschaftsverbände wie Hotelleriesuisse, Seilbahnen Schweiz oder SWISSMEM für ein Ja ein.
Argumente der Befürworter
Das Hauptargument für eine Annahme der Revision liegt für die Befürworter klar auf der Hand: Den Verbleib im Schengenraum. Verlässt die Schweiz diesen mit einem Nein, hat dies Einfluss auf die Sicherheit, das Asylwesen, aber auch auf den Grenzverkehr, die Reisefreiheit und die Volkswirtschaft als Ganzes. Laut dem Bericht des Bundesrates vom Februar 2018, könnte sich pro Jahr ein finanzieller Schaden für die Schweizer Volkswirtschaft in Milliardenhöhe ergeben.
Wer dagegen ist
Die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz, die das Referendum ergriffen hat, ausserdem sind Verbände wie Jagd Schweiz oder PROTELL dagegen. Auf Seiten der Parteien hat bis heute keine die Nein-Parole gefasst. Die SVP, von welcher ein Nein zu erwarten wäre, wird am 30.März an der Delegiertenversammlung darüber entscheiden.
Für die Gegner ist die Revision des Waffenrechts hauptsächlich ein Diktat der Europäischen Union, welches die Schweiz befolgen muss.
Das Informationsvideo des Bundesrates zur Abstimmung:
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Mit Informationen von:
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