Weekly, KW49
Guten Abend aus der rethink-Redaktion. Es ist Sonntag, der 12. Dezember und es ist Zeit für den Nachrichtenüberblick der vergangenen Woche:
Rohingya-Geflüchtete verklagen Facebook.
Wie am Dienstag die Agentur Keystone-SDA berichtete, verklagen Geflüchtete der Minderheit Rohingya die Social-Media Plattform Facebook auf einen Schadenersatz in der Höhe von 150 Milliarden Dollar.
Ihre Anwält_innen argumentieren, Facebooks Algorithmen hätten Gewalt gegen die myanmarische Volksgruppe befördert.
In der Anklageschrift, die am Montag bei einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien eingereicht wurde, heisst es, Facebook fördere Desinformation und extremistisches Gedankengut, das zu Gewalt in der realen Welt führe. Dies habe die Leben hundertausender Rohingya zerstört.
Hintergrund:
Die mehrheitlich muslimische Volksgruppe ist in Myanmar weit verbreiteter Diskriminierung ausgesetzt. Die Rohingya werden als Eindringlinge angesehen, obwohl sie schon seit Generationen in dem asiatischen Land leben.
In einer militärischen Kampagne, die nach Ansicht der UNO einem Genozid gleichkam, wurden 2017 hunderttausende Rohingya über die Grenze nach Bangladesch getrieben. Dort leben sie seither in riesigen Flüchtlingslagern unter prekären Bedingungen. Zahlreiche in Myanmar verbliebene Rohingya sind dort Gewalt sowie staatlicher Unterdrückung durch die regierende Militärjunta ausgesetzt.
Was jetzt passiert:
Nach geltendem US-Recht sind Facebook und dessen Mutterkonzern Meta weitgehend vor der Haftung für von ihren Nutzern geposteten Inhalten geschützt. Die Rohingya-Klage argumentiert, dass gegebenenfalls die Gesetze von Myanmar – die keinen solchen Haftungsausschluss kennen – in diesem Fall Vorrang haben sollten.
Die Anklage könnte also einen richtungsweisenden Prozess auslösen, denn Bürgerrechtsbewegungen werfen Facebook seit langem vor, nicht genug zu tun, um die Verbreitung von Desinformationen und Hass im Internet zu verhindern.
Britisches Gericht kippt Ablehnung von US-Auslieferungsantrag im Fall Assange.
Am Freitag kippte ein Berufungsgericht in London die Ablehnung eines Auslieferungsantrag gegen den Journalisten und WikiLeaks-Gründer Julian Assange.
Noch im Frühjahr gab die Vorinstanz dem Antrag der USA nicht statt und untersagte die Auslieferung, dies unter Berücksichtigung des psychischen und gesundheitlichen Zustands von Assange und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA.
Washington legte daraufhin Berufung ein und gab in der Zwischenzeit Zusicherungen, um die Sorgen über Assanges Gesundheit auszuräumen. So wollen die USA die Unterbringung des mutmasslich suizidgefährdeten Assange in einer geeigneten Institution mit medizinischer Betreuung garantieren. Ausserdem soll der gebürtige Australier einen Antrag stellen können, um in seiner Heimat inhaftiert zu werden.
Hintergrund:
Die US-Justiz will Julian Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.
Assange wird zusammen mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vorgeworfen, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit US-Informanten in Gefahr gebracht.
Der Australier verbrachte mehrere Jahre in Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London, bevor ihm 2019 vom Präsidenten Ecuadors das Asylrecht entzogen wurde und von britischen Polizist_innen verhaftet wurde. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner-Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh.
Was jetzt passiert:
Der Fall geht nun an das erstinstanzliche Gericht zurück, mit der Weisung, die Entscheidung über die Auslieferung der britischen Innenministerin zu überlassen. Damit ist eine Auslieferung von Julian Assange vermutlich realistischer worden, wie der SRF Grossbritannien-Korrespondent Patrik Wülser sagte.
Der unabhängige Berichterstatter der Vereinten Nationen für Folter hat das Londoner Urteil im Fall Julian Assange scharf kritisiert. «Dies ist ein Armutszeugnis für die britische Justiz», sagte Nils Melzer der Deutschen Presse-Agentur. «Man kann über Assange denken, was man will, aber er ist nicht in einem Zustand, in dem man ihn ausliefern kann.» Melzer sprach von einem «politisch motivierten Urteil». Und weiter: «Man will ein Exempel an ihm statuieren.» Es solle andere abschrecken, jemals wie Assange geheime Regierungsdokumente zu veröffentlichen.
Die Verlobte von Julian Assange hat nach der Aufhebung des Auslieferungsverbots für den Wikileaks-Gründer angekündigt, erneut in Berufung zu gehen. «Wir werden diese Entscheidung zum frühestmöglichen Punkt anfechten», sagte Stella Moris laut einer Mitteilung. Moris bezeichnete die Entscheidung des High Courts als «gefährlich und fehlgeleitet».
Kamerun: 30’000 Menschen fliehen vor Gewalt nach Tschad.
Das teilte das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen mit. 80 Prozent der Neuankömmlinge seien Frauen und Kinder. Am vergangenen Sonntag waren in dem Dorf Ouloumsa Kämpfe zwischen Hirten, Bauern und Fischern um schwindende Wasserressourcen ausgebrochen. Diese hätten sich seither ausgeweitet. Zehn Dörfer seien niedergebrannt worden. In der Wirtschaftsmetropole Kousseri wurde nach UNO-Angaben der Viehmarkt zerstört.
PS: Seit Mittwoch hat Deutschland eine neue Regierung und mit Olaf Scholz auch ein neues Regierungsoberhaupt. Da gendergerechte Sprache angeblich "sehr schwierig" sei und beim generischen Maskulinum weiblich gelesene Personen "mitgemeint" werden, drehen wir nun den Spiess um. Olaf Scholz ist somit seit Mittwoch Bundeskanzlerin. Denn Männer sind klar auch mitgemeint.
PPS: Noch nicht geklärt ist, ob wir ihn "Vatti Scholz" oder "Papi Scholz" nennen wollen.
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