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Ehe für alle

Am 26. September 2021 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Ehe für alle ab. Das Parlament beschloss am 18.12.2020 die Annahme der Änderung im Zivilgesetzbuch, die die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht.
Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Sie haben lediglich die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen.
Diese wurde zwar in den letzten Jahren in einzelnen Punkten der Ehe rechtlich angenähert. Es bestehen aber nach wie vor Unterschiede, namentlich bei der Einbürgerung, bei der Adoption von Kindern sowie beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin.

Bundesrat und Parlament wollen diese Ungleichheiten beseitigen und die Ehe für alle Paare öffnen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen: Auch in Zukunft sollen nur Mann und Frau eine Ehe eingehen dürfen.

Was sich ändert

In der Schweiz können gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehung mit einer eingetragenen Partnerschaft anerkennen lassen. Pro Jahr tun dies etwa 700 Paare. Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe ähnlich, aber nicht in jeder Hinsicht gleichgestellt. Rechtliche Unterschiede zur Ehe bestehen vor allem bei der Einbürgerung, im Bereich der Fortpflanzungsmedizin und bei der Adoption. So dürfen beispielsweise zwei Männer, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam kein Kind adoptieren. Ebenfalls ist die erleichterte Einbürgerung, wovon Ehepaare profitieren, nicht möglich.

Die Schweiz ist eines der wenigen Ländern in Europa, welches das Institut Ehe noch nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hat. Wird im September die Ehe für alle angenommen, haben dies die Niederlande bereits 20 Jahre früher ermöglicht.

Bild: Erläuterungen des Bundesrates / 23.07.2021

Die Schweiz erlaubt die Samenspende einzig verheirateten Paaren. Deshalb weichen heute manche Frauenpaare ins Ausland aus. Mit der Öffnung der Ehe wird die gesetzlich geregelte Samenspende in der Schweiz auch verheirateten Frauenpaaren erlaubt.
Bei dieser Samenspende ist vorgeschrieben, dass der Spender in das Samenspenderregister eingetragen wird. Das verfassungsmässige Recht des Kindes, zu erfahren, wer sein biologischer Vater ist, ist damit gewährleistet. Anonyme Samenspenden bleiben verboten; dasselbe gilt auch für die Eizellenspende und die Leihmutterschaft.

Die Bundesverfassung legt bereits heute mit Artikel 14 fest, dass das Recht auf Ehe und Familie gewährleistet sei. Der höchste Gesetzestext in der Schweiz unterscheidet somit nicht, ob Frau und Mann oder zwei Frauen eine Ehe eingehen können sollen.

Hingegen definiert das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) die genauen Vorschriften und Abläufe einer Eheschliessung. Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass aus juristischer Sicht eine Änderung des ZGB ausreichend ist.

Wer dagegen ist

Gegen die Ehe für alle haben drei Komitees das Referendum ergriffen. Dieses wurde bei der Bundeskanzlei mit 61`027 beglaubigten Stimmen bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Deshalb stimmen wir in einem Monat über die Änderung des Zivilgesetzbuches ab.

Die Referendumskomitees bestehen aus Parlamentarierinnen aus den Parteien SVP, Die Mitte, EDU, und EVP.
Von den nationalen Parteien sprechen jedoch nur die EDU und SVP eine Nein-Parole für ihre Mitgliederinnen aus.

Argumente der Gegnerinnen

Für die Gegner-Seite gründe das “Privileg” auf Ehe zwischen Mann und Frau unter anderem auf biologischen Fakten. Dies sei keine Diskriminierung. Das Gleichheitsgebot besage, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln sei, Die Ehe neu zu definieren sei zudem unverhältnismässig: Im Jahr 2020 sei in der Schweiz 35`160- mal geheiratet worden, aber nur 651-mal eine eingetragene Partnerschaft eingegangen worden.

Die Nein-Seite macht sich ausserdem Sorgen um das Kindswohl in Regenbogenfamilien. Die Samenspende werde vom medizinischen Ausnahmefall zum gesetzlichen Regelfall - ohne Rücksicht die Konsequenzen für die Kinder. Das Recht, seine beiden biologischen Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, bleibe den Kindern bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich verwehrt. Dabei sei die Verwurzelung in der Ursprungsfamilie für die kindliche Identitätsbildung zentral.

Wer dafür ist

Bundesrat und Parlament sprechen sich für die Ehe für alle aus. Bei der Schlussabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 136 Ja-Stimmen zu 48 Nein, bei 9 Enthaltungen an. Der Ständerat sprach sich mit 24 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen ebenfalls dafür aus.

Von den Bundeshaus-Parteien sprechen die SP, Grüne, Grünliberalen, FDP und die Mitte Partei eine Ja-Parole für ihre Mitgliederinnen aus.

Argumente der Befürworterinnen

Für die Ja-Seite sind gleichgeschlechtlich liebende Menschen in unserem Land rechtlich nicht gleichgestellt, weil sie nicht heiraten können und ihnen somit wichtige Rechte verwehrt bleiben. Gleichgeschlechtliche Paare und ihre Kinder seien weniger gut gesetzlich abgesichert, obwohl die Bundesverfassung das Recht auf Ehe und Familie garantiere und jegliche Diskriminierung aufgrund der Lebensform verbiete.

Ausserdem habe die Öffnung der Ehe für alle eine Signalwirkung für die Gesellschaft - die Arbeitswelt und insbesondere für junge Menschen. Dazu komme, dass in Ländern, in denen die Ehe für alle eingeführt wurde, die Suizidalität unter LGBT-Personen sank und die Vorurteile ihnen gegenüber abnahmen. Das würden mehrere Studien in Ländern wie Dänemark, Schweden und den USA bestätigen.

PS: Egal welcher Meinung du bist, nutze dein Stimmrecht und geh’ an die Urne.

PPS: Auch wenn man einen Brief öffnen und wieder abschicken muss, oder am Sonntag ins Abstimmungslokal gehen muss, nicht jede*r auf dieser Welt kann so viel mitbestimmen wie wir. Also sollten wir uns auch einen Tritt in den Arsch geben und es ernst nehmen.


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