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Steuerreform und AHV-Finanzierung

Eine Umstrukturierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist dringend nötig. Nachdem diese bereits vom Stimmvolk verworfen wurde, verknüpfte das Parlament nun die AHV-Reform mit derjenigen der Unternehmenssteuer. Was dies für die Schweiz bedeutet:

Es sind komplexe Themen, und das ist wohl auch der Grund, weshalb beide vom Volk bereits abgelehnt worden sind. Nun sollen die zwei wichtigen Grundpfeiler der schweizerischen Wohlfahrt zusammen gesichert werden. Parlament und Bundesrat wollen einerseits ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, andererseits angemessene AHV-Renten.

Was die Revision ändert

Das Parlament und die Regierung wollen die Unternehmenssteuern dem internationalen Umfeld, und die Altersvorsorge der demografischen Entwicklung anpassen. Im AHV-Topf wird in Zukunft immer wie mehr Geld fehlen, da die Schweizer Bevölkerung älter wird, also mehr Menschen Rente beziehen als Beiträge einzahlen.

Schätzungsweise gehen kurzfristig 2 Milliarden an Steuereinnahmen auf Bundes- und Kantonsebene verloren. Dafür wird die Alters- und Hinterlassenenversicherung mit rund 2 Milliarden Franken gestärkt. Mittel- bis langfristig sind die Einnahmen mit einer Reform höher als bei einem Verzicht auf die Reform, wie eine Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigt.

Wer dafür ist

Der Nationalrat stimmte mit 112 Stimmen gegen 67 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen für die Revision, ebenso der Ständerat mit 39 zu 4 Stimmen, bei 2 Enthaltungen. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls, die Reform anzunehmen. Auf Seiten der Parteien haben bis jetzt folgende die Ja-Parole gefasst: EVP, CVP, FDP, BDP, und die SP. Die beiden Wirtschaftsverbände economiesuisse und Schweizerischen Gewerbeverband sprechen sich ebenfalls für ein Ja an der Urne aus.

Argumente der Befürworter

«Die Steu­er­vor­lage wurde deut­lich ver­bes­sert und um eine AHV-Zusatzfinanzierung ergänzt. Diese ist für die AHV über­le­bens­wich­tig», sagte EVP Natio­nal­rä­tin Mari­anne Streiff an der Medi­en­kon­fe­renz für die Vor­lage. Ausserdem führte sie aus, die AHV-Steuervorlage schaffe ein inter­na­tio­nal akzep­tier­tes Regel­werk zur Fir­men­be­steue­rung und stärke damit die Rechts- und Pla­nungs­si­cher­heit der Unter­neh­men. Künf­tig würden alle Unter­neh­men nach den glei­chen Regeln besteu­ert. Mit der AHV-Steuervorlage bleibe die Schweiz ein füh­ren­der Wis­sens­stand­ort mit wett­be­werbs­fä­hi­gen Steu­er­sät­zen für Firmen und sichere attrak­tive und zukunfts­fä­hige Arbeits- und Aus­bil­dungs­plätze auch gerade für die Jun­gen.

Wer dagegen ist

Das Referendum wurde von gleich mehreren Komitees ergriffen. Zum einen das “Generationenkomitee” der Jungparteien der GLP und BDP, sowie das “Jugendkomitee STAF Nein” der Jungen SVP und Jungen FDP. Als drittes die Grünen Schweiz mit “Nein um Milliardenbschiss”.
Von den weiteren Parteien spricht sich die Grünliberale Partei gegen eine Annahme aus.

Die Gegner sprechen bei der Steuerreform von einem “Kuhhandel”, der für den Mittelstand mehr Nachteile als Vorteile bringe. Es würden Steuervorteile für Unternehmen auf Kosten des Volkes getätigt. Ausserdem hätten die Stimmbürger durch die Verknüpfung beider Reformen keine Möglichkeit, sich zum Beispiel nur für die Reform der Unternehmenssteuern auszusprechen, aber den AHV-Deal abzulehnen.
Aus diesem Grund fasste die SVP an ihrer Delegiertenversammlung Ende März auch keine Abstimmungsparole. Eine Stimmfreigabe sei ein klares Signal, «dass wir eine Verknüpfung nicht gutheissen», sagte SVP-Parteipräsident Albert Rösti.

Volksabstimmung vom 19. Mai 2019: Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

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