2023: Das ändert sich

Änderungen beim Erbrecht, der Adoption, höhere Renten und ein neues Verkehrsschild. Das ändert sich in den Schweizer Gesetzen ab 1. Januar 2023:

Ein neues Jahr bringt nicht nur die klassischen Probleme beim Datum-Schreiben mit sich, sondern auch viele angepasste Gesetze und Verordnungen. Damit Du einen Überblick behältst, haben wir die relevantesten Neuerungen und Anpassungen zusammengefasst:

Erbrecht: 
Eltern haben mit dem revidierten Erbrecht neu keinen Pflichtteil mehr, müssen also per Gesetz keinen Anteil vom Erbe der verstorbenen Kindern erhalten.
Der Pflichtteil der eigenen Kindern schrumpft: Er beträgt neu nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, statt bisher drei Viertel. 

Neu kann die überlebende Ehegattin oder der eingetragene Partner nach dem eigenen Ableben besser abgesichert werden. Nun kann die Hälfte des Nachlasses zu Eigentum und die andere Hälfte zur Nutzniessung zugeteilt werden. Unter altem Recht konnten Überlebende nur zu einem Viertel Eigentümer:in werden. 
Sollte die oder der überlebende Partner:in erneut heiraten, entfällt die Nutzniessung am Erbanteil der Kinder. Diese können dann damit machen, was sie möchten.

Und grosse Schenkungen vom Vermögen sind neu anfechtbar. Zumindest wer einen Erbvertrag abschliesst, kann sein Vermögen danach nicht einfach verschenken. Grosse Schenkungen, wie etwa der Anteil an einer Liegenschaft, können neu vom Erbvertragspartner angefochten werden. Ausnahme: Man behält sich Schenkungen im Erbvertrag ausdrücklich vor. 

Gelegenheitsgeschenke wie etwa übliche Geburtstagsgeschenke sind weiterhin möglich. 

Änderungen im Strassenverkehr:
Auf Schweizer Strassen kann ab Januar 2023 ein neues Schild anzutreffen sein:

Grafik: astra

 Die Zusatztafel für die “Privilegierung von Mitfahrgemeinschaften” kann den Signalen “Allgemeines Fahrverbot”, “Fahrverbot für Motorwagen” und “Busfahrbahn” angefügt werden, um Fahrzeuge mit mehreren Personen von der Beschränkung auszunehmen. Die Zahl auf dem Symbol zeigt an, wie viele Personen sich mindestens im Auto befinden müssen. Besondere Spezifikationen stellt der Gesetzgeber nicht auf für die mitreisenden Personen. 

Das Signal kann auch zum Einsatz kommen, um Parkplätze für Fahrgemeinschaften zu reservieren. Dabei zeigt die Zahl an, wie viele Personen sich bei der Zufahrt mindestens im Auto befinden müssen.  

Und die Voraussetzungen für Tempo-30-Zonen werden gelockert, Behörden können diese nun leichter einrichten. Heute dürfen Tempo-30-Zonen innerorts nur zur Verminderung besonderer Gefahren, zur Reduktion der Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsflusses angeordnet werden. Dafür wird ein Gutachten benötigt. 

Für die Einführung von 30er-Zonen auf Nebenstrassen und in Wohnquartieren wird ab Januar nun kein Gutachten mehr benötigt. 

Ausserdem tritt das neue Veloweggesetz in Kraft. Bund und Kantone müssen auf ihren Strassen Velowegnetze planen und realisieren. Damit sollen sich Autos, Velos und Fussgänger weniger ins Gehege kommen und Unfälle möglichst vermieden werden. 

Angepasste AHV-Renten und höherer Kinderabzug:
Die AHV- und IV-Renten werden per 1. Januar an die aktuellen Preis- und Lohnentwicklungen angepasst und um 2.5 Prozent erhöht. Damit steigt die Minimalrente von 1’195 auf 1’225 Franken und die Maximalrente beträgt neu 2’450 Franken. 

Besonders erfreuliche Nachrichten gibt es für Familien, die eine Kinderbetreuung durch Dritte in Anspruch nehmen. Bei der Steuererklärung können neu pro Kind das fremdbetreut wird, 25’000 Franken abgezogen werden, das ist mehr als das Doppelte, früher waren es nur 10’100 Franken.

Minimale Erhöhungen gibt es bei den Bundessteuern auch beim Abzug für die notwendigen Kosten vom Arbeitsweg und beim Ausgleich der “Heiratsstrafe”. 

Höherer Maximalbetrag Säule 3a:
Ebenfalls Steuern sparen kann man im Jahr 2023 mit der privaten Vorsorge. Personen mit einer Pensionskasse können neu 7’056 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen- Für Personen ohne beruflicher Vorsorge sind es 34’416 Franken, jedoch maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens. 

Bessere Absicherung bei Bankenkonkurs:
Bisher waren 100’000 Franken pro Person abgesichert, falls eine Bank Konkurs macht. Nun wird diese Sicherung ausgebaut. Auch gemeinsame Konten sind nun auf 100’000 Franken abgesichert. 

Beispiel: Haben sowohl Fritz und Max ein Bankkonto mit je einem Vermögen von 105’00 Franken und zusätzlich ein gemeinsames Konto über 120’000 Franken, sind bei einem Konkurs der Bank neu 300’000 Franken abgesichert und gehen auch bei Konkurs an die Kontobesitzer. Mit den alten Regeln hätten Fritz und Max das Vermögen vom gemeinsamen Konto komplett verloren.

Adoptionsurlaub:
Wer erwerbstätig ist und ein Kind unter vier Jahren adoptiert, erhält ab Januar 2023 einen Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub. Dieser muss innerhalb eines Jahres nach der Adoption bezogen werden. Während des Urlaubs erhält man eine Entschädigung, die 80 Prozent des Einkommens entspricht.
Keinen Adoptionsurlaub gibt es, wenn ein Stiefkind adoptiert wird.

Strengere Regeln bei Gentests: 
Gentests, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, boomen in der Schweiz. Woher stamme ich, wie und was soll ich am besten essen? Dies und anderes kann man angeblich mit Gentests herausfinden. Das entsprechende Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen wurde nun bereits per 1. Dezember 2022 angepasst. Mit dieser Revision sollen Missbräuche verhindert  und der Schutz der Persönlichkeit besser gewährleistet werden. Tests die medizinisch nicht notwendig sind, müssen neu von einer Gesundheitsfachperson veranlasst werden. Darunter zählen etwa Apothekerinnen, Drogisten, Ernährungsberaterinnen und Psychologen. 

Und Labore, die einen Vaterschaftstest anbieten, müssen nun höhere Anforderungen erfüllen. So muss das Labor besonders akkreditiert sein und die Identität des potentiellen Vaters kontrolliert und seine Einwilligung eingeholt werden.

EU-Regeln für Drohnen neu auch in der Schweiz:
Wer eine Drohne fliegen lässt, muss neu mindestens 16 Jahre alt sein. Ab 12 Jahren kann zusammen mit einer fachkundigen, mindestens 16 Jahre alten Begleitperson geflogen werden. Das Gesetz sieht neu auch eine maximale Flughöhe von 120 Metern vor, wobei die Drohne immer in Sichtkontakt bleiben muss. Wer höher fliegen will, braucht eine Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL. 

Registrieren muss man sich neu für Drohnen, die eine Kamera haben oder über 250 Gramm schwer sind. Bei letzteren muss zusätzlich eine Online-Prüfung abgelegt werden.

Covid-Tests übernimmt nicht mehr der Bund:
Per 1. Januar 2023 muss, wer sich auf Covid-19 testen lässt, diese Kosten selbst übernehmen. Wird der Test von einer ärztlichen Fachperson angeordnet um die weiteren Behandlungen abzuschätzen, werden die Kosten - nach Franchise und Selbstbehalt - von der Krankenkasse übernommen.


mit Informationen von admin.ch und Beobachter.

© rethink-blog 2022

Oli Wingeier

Oli, findet alles Neue spannend und erstmal gut, ausser die neuen Rechten. Duscht jeden Morgen zu lange, besitzt mehr als tausend Notizbücher und zu viele Gedanken (oder umgekehrt).
Für rethink wühlt er sich jede Woche durch etliche Nachrichten und kreiert dann daraus eine Zusammenfassung der wichtigsten News. Zu lesen und hören als “Weekly”

https://instagram.com/oli.wingeier
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