Darum geht es am 22. Oktober:
Am 22. Oktober wählt das Schweizer Stimmvolk das Parlament in Bundesbern neu. 200 Sitze im National- und 44 Sitze im Ständerat werden neu besetzt. Zur Wahl stehen dabei Tausende von Menschen in der ganzen Schweiz, Hunderte pro Kanton.
Neue Gesetze verabschieden, das Bundesbudget festlegen und kontrollieren wofür die Einnahmen des Bundes verwendet werden oder Mitglieder des Bundesrates und der Gerichte wählen: Dafür ist in der Schweiz das Parlament zuständig. 246 Menschen, aufgeteilt in zwei Kammern, bilden die Legislative, die “gesetzgebende Gewalt”. In diesem Jahr läuft die aktuelle Legislatur aus, also ist es an der Zeit, die neuen Volksvertreter:innen zu wählen.
Die zwei Kammern heissen National- und Ständerat. Ersterer besteht aus 200 Parlamentarier:innen und repräsentiert die Schweizer Bevölkerung. Wie viele Sitze ein Kanton besetzen kann, ist abhängig von seiner Bevölkerungszahl.
Im Ständerat hat es 46 Sitze. Jeder Kanton hat zwei, die Halbkantone Basel, Appenzell und Nidwalden je einen. Die kleine Kammer oder auch "Stöckli" genannt, soll dabei die Interessen der "Stände", also der Kantone vertreten.
Das Zweikammersystem wurde in der Schweiz 1848 nach der Gründung des Bundesstaates eingeführt. Im Wesentlichen basiert es auf dem Modell aus den USA. Beide Räte haben die gleichen Befugnisse und jede Entscheidung benötigt die Zustimmung beider Kammern. Im Vergleich zu anderen Staaten, wo die Regierung gegen Parlamentsbeschlüsse ein Veto einlegen und sie so verhindern kann, ist das Schweizer Parlament souverän. Was im Parlament beschlossen wird, kann von der Regierung (Bundesrat) nicht angefochten werden. Das oberste Gericht der Schweiz (Bundesgericht in Lausanne) kann die Verfassungsmässigkeit der Beschlüsse auch nicht infrage stellen.
Was sich jetzt nach einem enorm starken Parlament anhört, hat auch eine andere Seite der Medaille: In der Schweiz kann das Parlament kein Misstrauensvotum gegen die Regierung erlassen. Es kann weder die Regierung entlassen noch einen Bundesrat während seiner Amtszeit abberufen. Ausnahme bildet einzig der Fall einer schweren Krankheit eines Regierungsmitgliedes.
So wird gewählt:
Der Nationalrat wird in den meisten Kantonen nach dem Proporzsystem gewählt. Einzig die beiden Appenzell, Glarus, Ob- und Nidwalden und Uri, die nur einen Nationalratssitz besetzen, wählen im Majorzverfahren (dazu später mehr).
Die Parteien stellen dabei eine Liste mit Kandidierenden auf. Jede stimmberechtigte Person kann bei der Wahl des Nationalrates so viele Kandidierende wählen, wie der Kanton Sitze zu besetzen hat.
Die Wähler:innen haben dabei die Möglichkeit, eine komplette Liste einer Partei abzugeben, bestimmte Namen ab einer Liste zu streichen (Streichen), gewissen Kandidierenden mehrere Stimmen zu geben (Kumulieren) oder die Kandidierende verschiedener Parteien auf einer eigenen Liste zu vereinen (Panaschieren).
Die Sitze werden danach im Verhältnis zu den erhaltenen Stimmen auf die Parteien verteilt. Erst danach erhalten die Kandidierenden mit den meisten Stimmen die Sitze, die ihre Partei errungen hat. Parteien können mehrere Listen pro Kanton einreichen. Beispielsweise zusätzlich eine Frauen-Liste oder eine Liste der Jungpartei. Mehrere Parteien können auch eine Listenverbindung eingehen. Bei der Sitzzuteilung werden diese dann als eine Liste behandelt. Dadurch können etwa kleinere Parteien profitieren. Listen- und Unterlistenverbindungen sind auf den Wahlzetteln vermerkt.
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In Kantonen mit mindestens zwei Nationalratssitzen können die Parteien Listenverbindungen eingehen. Das ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Parteilisten. Die Parteien haben zwar immer noch eigene Wahllisten, bei der Sitzverteilung wird die Listenverbindung aber in einem ersten Schritt als eine einzige Wahlliste betrachtet. Erst in einem zweiten Schritt werden die Sitze innerhalb der einzelnen Parteilisten verteilt. Mit Listenverbindungen verlieren Parteien weniger Stimmen, die für keinen eigenen Sitz reichen – sogenannte Reststimmen.
Ein Beispiel: Um einen Sitz zu gewinnen, braucht eine Partei 500 Parteistimmen.
Fall 1: Partei A und Partei B sind keine Listenverbindung eingegangen. A erhält 4121 Stimmen und kommt auf 8 Sitze (121 Reststimmen), B erhält 3912 Stimmen und kommt auf 7 Sitze (412 Reststimmen).
Fall 2: Die beiden Parteien haben eine Listenverbindung. Die Stimmen von A und B werden zusammengezählt (8033). Jetzt kommen die Parteien gemeinsam auf neu 16 statt 15 Sitze. Der Grund: Es gibt nur noch 33 Reststimmen. Anschliessend werden mittels Quotient die 16 Sitze untereinander vergeben. A und B erhalten nun jeweils 8 Sitze.
Schliesslich hat Partei B von der Listenverbindung profitiert und aus sieben Sitzen acht gemacht
Text: srf.ch
Im Gegensatz zum Nationalrat wird der Ständerat mit dem Verfahren der Majorzwahl gewählt. Majorzwahlen sind Mehrheitswahlen, das heisst, dass ein:e Politiker:in beim ersten Wahlgang über 50 Prozent aller Stimmen (absolutes Mehr) erhalten muss, um gewählt zu sein. Beim zweiten Wahlgang wird dann die Person mit den meisten Stimmen gewählt, auch wenn sie nicht die Hälfte aller Stimmen erreicht hat (relatives Mehr). Hier müssen die Kandidierenden also die Unterstützung der Bevölkerung haben und eher mit der eigenen Persönlichkeit als mit der Partei überzeugen.
Das wird gewählt:
Zur Wahl stellen können sich alle Menschen in der Schweiz, die auch wählen oder abstimmen dürfen. Das nennt sich das passive Wahlrecht. Wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt und am 22. Oktober mindestens 18 Jahre alt ist, darf sich grundsätzlich für einen Sitz im National- oder Ständerat aufstellen. Verschiedene Personen werden wegen einer Beeinträchtigung vom Stimmrecht ausgeschlossen. Ebenfalls nicht erlaubt ist es Personen, die für die Bundesverwaltung arbeiten oder einen vom Parlament gewählten Posten besetzen. Etwa Bundeskanzler oder Bundesrichterin.
Deutlich mehr Kandidierende als bisher werden zur Auswahl stehen. Für 200 Nationalratssitze stellen sich 5'926 Personen aus der ganzen Schweiz zur Verfügung. Für die 46 Sitze in der kleinen Kammer sind es 184 Kandidierende. Vor vier Jahren gab es 4'660 Kandidaturen für den Nationalrat. Mehrere Kantone haben für die Wahlen rekordhohe Kandidierendenzahlen vermeldet, nämlich Zürich, Bern, die Waadt, Solothurn und Graubünden.
In Zürich - der Kanton hat ab der kommenden Legislatur einen zusätzlichen und damit 36 Sitze - treten 1341 Personen zur Wahl an. In einigen anderen Kantonen ist die Zahl aber tiefer als bei der letzten Wahl. Darunter ist Basel-Stadt mit 122 Kandidaturen. Der Stadtkanton hat derzeit fünf Sitze, muss aber einen davon auf Grund der Bevölkerungszahl Zürich überlassen. Das ergibt für die fünf bisherigen Basler Nationalrät:innen, die alle zur Wiederwahl antreten, den Effekt des Spieles "Reise nach Jerusalem". Egal wie gut ihr Wahlkampf ist und sie wiedergewählt werden, die fünfte Person verliert ihren Sitz.
Auf der anderen Seite gibt es auch einige Mitglieder im Parlament, die für die nächsten Wahlen nicht mehr zur Verfügung stehen. Darunter etwa Roger Köppel und Verena Herzog von der SVP, Christa Markwalder und Kurt Fluri der FDP und von der SP treten etwa Yvonne Feri und Edith Graf-Litscher nicht für den Nationalrat an. Im Ständerat treten 8 aktuelle Mitglieder nicht mehr an, darunter Ruedi Noser (FDP) und Hans Stöckli (SP)
Einen besonders ruhigen Wahlkampf dürfte der Ständerat Erich Ettlin (Mitte) aus dem Kanton Obwalden haben. Bis zur Meldefrist war er der einzige Kandidat, der sich für das Amt zur Verfügung stellte. Er gilt somit seit dem 4. September in einer sogenannten “stillen Wahl” als gewählt für die nächsten vier Jahre.